Die Mitglieder des Vorstandes der FWG/UWG kommen aus verschiedenen Wählergemeinschaften des Kreises Gütersloh. Sie werden turnusgemäß alle zwei Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder aller Wählergemeinschaften im Kreis Gütersloh. Wenn Sie Fragen zur Arbeit oder Organisation des FWG/UWG-Kreisverbandes haben, nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Wir sind für Sie da!